Ernährungsmedizinische Beratung, Ernährungsberatung und Ernährungstherapie sind nicht Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherungen. Dennoch können die Kosten für die Patientenschulung (ganz oder zumindest teilweise) von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden.
Wie?
Geregelt ist die Kostenerstattung in den Rahmenempfehlungen der Krankenkassen und ihrer Spitzenverbände in §43 Nr. 2 des SGB V. Der Paragraph befasst sich mit der Förderung ergänzender Leistungen zur Rehabilitation, konkret mit Patientenschulungen.
Die Durchführung der Schulung muss durch qualifiziertes Personal stattfinden. Die Praxis ist eine zertifizierte Schwerpunktpraxis Ernährungsmedizin BDEM. Frau Dr. med. Thiel ist Ernährungsmedizinerin und führt sowohl Einzel- wie auch Gruppenberatung durch.
In der ernährungsmedizinischen Sprechstunde wird anfangs eine ausführliche Anamnese erhoben und die Diagnostik eingeleitet. In einem 2. Termin erfolgt die ernährungsmedizinische Beratung mit Besprechung des Therapieplanes. Diese Termine sind keine Kassenleistungen und werden somit nach GOÄ in Rechnung gestellt.
In Kooperation mit dem Ernährungszentrum-Saar führen, wenn gewünscht, anschließend zertifizierte Ernährungsberaterinnen die Ernährungsberatung durch, die von den meisten Krankenkassen bezuschusst werden.
Ihre Schritte zur Kostenerstattung:
- Medizinische Notwendigkeitsbescheinigung für eine Beratung zur Ernährung bei chronischer Krankheit vom behandelnden Hausarzt oder Arzt dieser Praxis einholen.
- Kostenvoranschlag beifügen.
- Antrag auf Kostenerstattung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse stellen
- Terminvereinbarung zur Ernährungsmedizinischen Beratung bei Frau Dr. Thiel und ggf. bei unseren zertifizierten Ernährungsberaterinnen Anne Kann und Laura Rupp.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an uns!
Ihre Dr. med. Claudia Thiel und das Praxisteam