******************* Vielen Dank für Ihre Rezeptanfrage!*******************
Bitte beachten Sie:
Ein Rezept kann nur ausgestellt werden, wenn die Krankenkassenversicherungs-Chipkarte im laufenden Quartal schon einmal eingelesen wurde.=> Sollten Sie also im laufenden Quartal die Praxis noch nicht aufgesucht haben, bringen Sie bitte Ihre Krankenversicherungs-Chipkarte zur Abholung des Rezeptes mit.
Ein Wiederholungsrezept kann -nach ärztlicher Prüfung- 48 Stundennach Bestellung in der Apotheke abgerufen werden.
Zum Bearbeiten Ihrer Anforderungen vom Wochenendebenötigen wir bitte eine längere Bearbeitungszeit. Diese erhalten Sie frühestens am Dienstag.
Informieren Sie sich unter der Rubrik AKTUELLES über evtl. Urlaubs- /Abwesenheitszeiten. E-Mails werden nach unserem Urlaub abgerufen und bearbeitet.